Kaiser - Energieberatung in Stegaurach bei Bamberg

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Energieberatung Kaiser • Wildensorger Str. 30 • 96135 Stegaurach

Alexander Kaiser – anerkannter Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft

PSW

Gutachten

Bamberg

Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft

Alexander Kaiser, Bau.-Ing. (FH), anerkannter Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft

 

Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 2 BayWG für das Einleiten von in Kleinkläranlagen behandeltem Hausabwasser bis zu acht Kubikmeter je Tag in ein Gewässer und Abnahme der Anlage nach Art. 17a (2) BayWG.

 

Als Bauherr eines Einzelanwesens in einem nicht öffentlich entsorgten Gebiet benötigen Sie eine private Abwasserbehandlungsanlage. Die Einleitung des behandelten Abwassers in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. Zur Genehmigung der geplanten Anlage steht Ihnen nach Art. 17a des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Erlangung einer „be-schränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren“ zur Verfügung. Laut BayWG benötigen Sie für die erfolgreiche Genehmigung ein Gutachten eines Sachverständigen darüber, dass die Planung der Kleinkläranlage den Anforderungen des Wasserwirtschaftsamtes sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gleich einen Termin:

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Alexander Kaiser

Stegaurach / Bamberg

› Dipl. Bauing. (FH)

› Energieberater (HWK)

› Energiemanager (IHK)

 

 

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Alexander Kaiser – anerkannter Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
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Als ein zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Ein – und Zweifamilienwohnhäuser kann ich ihre Immobilie bewerten.

 

Grundsätzlich finden für jede Immobilienbewertung die drei Verfahren der Marktwertermittlung Anwendung. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ImmoWertV ist folgendermaßen vorzugehen:

 

„Zur Wertermittlung sind das …

 

  • Vergleichswertverfahren (§ 15) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16),
  • das Ertragswertverfahren (§§ 17–20),
  • das Sachwertverfahren (§§ 21–23)

 

oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“

Die einzelnen Verfahren sind auch unabhängig voneinander anwendbar und liefern unter Umständen jedes für sich ein marktkonformes  Ergebnis.

 

 

Dennoch finden üblicherweise, wird die Bewertung sachgemäß ausgeführt, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig Anwendung. Der ausschlaggebende Punkt ist, dass unter den für die Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt relevanten Betrachtungsweisen die drei hier genannten Verfahren für bestimmte Objekte vorrangig sind.

 

Der Wert von Wohneigentum und Bodenwerten werden üblicherweise mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren, der Wert eigengenutzter Immobilien (z.B. Einfamilienhausgrundstücke) sowie dem Sachwertverfahren ermittelt.

 

Ich schaffe Klarheit für ihre anstehende Entscheidung ihre Immobilie zu verkaufen. Ich bin unabhängig und lehne eine gleichzeitige Maklertätigkeit ab.

Ich sichere Ihnen schon jetzt eine fach- und sachgerechte sowie zügige Bearbeitung Ihres Auftrages zu.  Für weitere Informationen stehe ich Ihnen sehr gerne via +49 (0) 171 50100 oder per Mail zur Verfügung.

 

Alexander Kaiser – anerkannter Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft

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