Energieberatung Kaiser
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Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
Alexander Kaiser, Bau.-Ing. (FH), anerkannter Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 2 BayWG für das Einleiten von in Kleinkläranlagen behandeltem Hausabwasser bis zu acht Kubikmeter je Tag in ein Gewässer und Abnahme der Anlage nach Art. 17a (2) BayWG.
Als Bauherr eines Einzelanwesens in einem nicht öffentlich entsorgten Gebiet benötigen Sie eine private Abwasserbehandlungsanlage. Die Einleitung des behandelten Abwassers in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. Zur Genehmigung der geplanten Anlage steht Ihnen nach Art. 17a des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Erlangung einer „be-schränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren“ zur Verfügung. Laut BayWG benötigen Sie für die erfolgreiche Genehmigung ein Gutachten eines Sachverständigen darüber, dass die Planung der Kleinkläranlage den Anforderungen des Wasserwirtschaftsamtes sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
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Alexander Kaiser
Dipl. Ing. (FH) Fachrichtung Bauingenieurwesen
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